Honorare/ AGB
Die Honorierung im privaten Bereich
lehnt sich in Bereichen an die Honorarrichtlinie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in der Fassung des Jahres an. Es kann wird ein Zeithonorar von 145,– €/Stunde vereinbart . Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchungsbreite und –tiefe, Komplexität sowie der Struktur des Objektes erhalten Sie von mir gern auch ein verbindliches Angebot.
Aufgrund der hohen Qualität
und des hohen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen des jeweiligen regionalen und örtlichen Immobilienmarktes veranschlagen ich ein Mindesthonorar für vollständige Gutachten von 1.800,– € netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten. Wird dieses Honorar von dem Zeithonorar überschritten, gilt dieses den Mindestwert überschreitende Honorar.
Aktualisierungen eines Gutachtens das ich in der Vergangenheit erstellt habe
Das Honorar wird mit dem Faktor zwischen 0,9 multipliziert.
Zuschlag für erschwerte Bedingungen
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahren werern mit dem Faktor 1,5 multipliziert, mindestens mit 200,- €, zu berücksichtigen.
Zuschlag für besondere Leistungen
Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme sowie Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.
Nebenkosten
Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug wird zusätzlich eine Pauschale von 0,80 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Umsatzsteuer
Alle Angaben sind ohne gesetzliche Ust dargestellt.
Die Honorierung bei Gerichtsgutachten
wird nach den aktuell gesetzlichen Bestimmung insbesondere nach dem JVEG bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar Rechnungsbetrag 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Vorauskasse nach Vereinbarung.
XB Sachverständigen Büro
Thomas Becker
Freudental 16
59929 Brilon