AGB
Übersicht Kosten / Honorar
Die Honorierung im privaten Bereich
lehnt sich an die Honorarrichtlinie des öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger an. Es wird einZeithonorar 145,– € / Stunde verrechnet.
Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchung sowie Komplexität, erhalten Sie von mir gern auch ein verbindliches Angebot.
Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen
und des damit verbundenen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen veranschlage ich ein Mindesthonorar für vollständige Gutachten von 1.800– € netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten. Wird dieses Honorar von dem dem Zeithonorar überschritten, gilt dieses den Mindestwert überschreitende Honorar.
Für sonstige sachverständige Leistungen
wie Stellungnahmen oder Immobilienerwerbsbegleitungen schlage ich Pauschalhonorare vor.
Aktualisierung eines früheren Gutachtens das ich erstellt habe.
Das Honorar ist mit dem Faktor 0,9 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist durch den Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.
Zuschlag für erschwerte Bedingungen
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind z.B. durch Schmutz oder Sicherheit wird zum Honorar zuzüglich ein Bettag von 50 € berechnet.
Zuschlag für besondere Leistungen.
Für die Beschaffung von Unterlagen, örtliche Aufnahme und Aufmaße, wird das Honorar/ Std berechnet.
Nebenkosten
Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug wird zusätzlich eine Pauschale von 0,80 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Umsatzsteuer
Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.
Die Honorierung bei Gerichtsgutachten
wird nach den aktuell gesetzlichen Bestimmung insbesondere nach dem JVEG bestimmt.