XB Sachverständigen Büro Sanitär und Heizungsbau
Sanitär & Heizungsbau

AGB

 
Übersicht Kosten / Honorar 

Die Honorierung im privaten Bereich
lehnt sich  an die Honorarrichtlinie des  öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger  an. Es wird einZeithonorar 145,– € / Stunde  verrechnet.  

Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchung sowie Komplexität, erhalten Sie von mir gern auch ein verbindliches Angebot.
Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen
und des damit verbundenen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen   veranschlage ich ein Mindesthonorar für vollständige Gutachten  von 1.800– € netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten. Wird dieses Honorar von dem dem Zeithonorar überschritten, gilt dieses den Mindestwert überschreitende Honorar.
Für sonstige sachverständige Leistungen
wie Stellungnahmen oder Immobilienerwerbsbegleitungen schlage ich  Pauschalhonorare vor. 

Aktualisierung eines früheren Gutachtens das ich  erstellt habe.

Das Honorar ist mit dem Faktor  0,9  zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist  durch den  Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.

Zuschlag für erschwerte Bedingungen
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind z.B. durch Schmutz oder  Sicherheit  wird zum Honorar zuzüglich ein Bettag von  50 € berechnet.

Zuschlag für besondere Leistungen.

Für die Beschaffung von  Unterlagen, örtliche Aufnahme  und Aufmaße, wird das Honorar/ Std berechnet. 


Nebenkosten
Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug wird zusätzlich eine Pauschale von 0,80 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.


Umsatzsteuer
Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.

Die Honorierung bei Gerichtsgutachten
wird nach den aktuell gesetzlichen Bestimmung insbesondere nach dem JVEG bestimmt.