Honorare/ AGB
XB Sachverständigen Büro
Thomas Becker
Freudental 16
59929 Brilon
Honorarregelung
Die Vergütung für Gutachten richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Auftrags. Möglich ist sowohl die Erstellung eines Kurzgutachtens als auch eines ausführlichen Gutachtens, z. B. für gerichtliche Verfahren.
1. Honorar im privaten Bereich
Das Honorar orientiert sich an der Honorarrichtlinie für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Fassung des jeweiligen Jahres). Es gelten folgende Regelungen:
Zeithonorar: Abrechnung je Stunde
Schriftliche Ausarbeitung: je Anschlag
Der Gesamtaufwand richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Untersuchungen, der Anzahl und Art der festgestellten Schäden sowie der Komplexität der technischen Zusammenhänge. Gerne unterbreite ich Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot, zugeschnitten auf das jeweilige Anforderungsprofil, die Untersuchungsbreite und -tiefe sowie die Objektstruktur.
2. Aktualisierungen früherer Gutachten
Für die Aktualisierung eines von mir bereits erstellten Gutachtens wird das Honorar mit dem Faktor 0,9 multipliziert.
3. Zuschläge
Erschwerte Bedingungen
Bei objektbezogenen Erschwernissen (z. B. Schmutz, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahrenquellen) erfolgt ein Zuschlag in Höhe des Faktors 1,5 auf das Zeithonorar. Besondere Leistungen
Für Leistungen wie die Beschaffung von Unterlagen, die örtliche Aufnahme, das Aufmaß, die Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsgetreuen Skizzen wird – je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad – ein Zuschlag von 50 % berechnet.
4. Nebenkosten
Fahrtkosten: pro gefahrenem Kilometer (zzgl. zur Fahrtzeit)
- 5. Gerichtsgutachten
Bei gerichtlichen Beauftragungen erfolgt die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Privatgutachten orientieren sich in der Honorarstruktur ebenfalls an den Regelungen des JVEG.
6. Umsatzsteuer
Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlung des Rechnungsbetrags: innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt Vorauskasse gemäß Sachverständigenvertrag